Donnerstag, Dezember 25
Vorkommt Monatlich am 25. Tag des Monats, ab dem 25.06.2025, bis zum 25.01.2026 (UTC)
Wenn du innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen in andere EU-Länder erbracht hast, musst du bis spätestens zum 25. des Monats nach dem Meldezeitraum die ZM elektronisch ans Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.
👉 Monatlich bei > 50.000 € EU-Umsatz
👉 Quartalsweise bei ≤ 50.000 € EU-Umsatz
👉 Abgabefrist: immer der 25. nach Monats- oder Quartalsende
📍 Wichtig: Diese Frist gilt unabhängig von einer Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer!
Time zone
am/pm
24h
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Donnerstag, Dezember 25
Vorkommt Monatlich am 25. Tag des Monats, ab dem 25.06.2025, bis zum 25.01.2026 (UTC)
Annick Weikert, hallo@annickweikert.de